Augsburger Reichstag

AUTOR: Schneider, Bernhard
TITEL: Gutachten evangelischer Theologen des Fürstentums Brandenburg-Ansbach/Kulmbach zur Vorbereitung des Augsburger Reichstages von 1530; (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 62); 1987. XXXII u. 197 S., Festeinband
ISBN: 3-7686-9096-2


 

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Zum Inhalt

Als Anfang des Jahres 1530 Gerüchte über einen neu bevorstehenden Reichstag auftauchten, war Markgraf Georg von Brandenburg der erste, der konkrete Vorbereitungen treffen ließ. Noch im Januar befahl er in einem Schreiben allen Geistlichen seines Territoriums, auf fünf Fragen, wichtige Probleme der Reformation betreffend, schriftlich zu antworten. Aus allen Landesteilen kamen bis Ende März die Stellungnahmen der Geistlichen nach Ansbach. Nicht nur bekannte und einflußreiche Männer, sondern auch viele unbekannte, einfache Dorfpfarrer haben geantwortet. Später wurden diese Gutachten nach Augsburg gebracht und nachweislich auch von den Redaktoren der Confessio Augustana eingesehen.
Schneider unternimmt es, die im Staatsarchiv Nürnberg erhaltenen 50 Gutachten zu analysieren und auszuwerten. Es werden nicht nur Aufbau und Inhalt der Schriftstücke mitgeteilt, sondern in vielen Fällen konnte genau nachgewiesen werden, welche Bücher ein Verfasser verwendet und mit wem er zusammengearbeitet hat. Kurze Biographien zu den Geistlichen, auf die man auch künftig wird zurückgreifen müssen, runden das Bild ab. Es werden dadurch auch die intensiven Beziehungen der evangelischen Theologen des Fürstentums nach Wittenberg, Württemberg und untereinander sichtbar.
In einer systematischen Zusammenfassung wird die relativ große Geschlossenheit der theologischen Aussagen - im Oberland noch mehr als im Unterland - deutlich. So sieht man den wahren Gottesdienst nur durch das Wort Gottes begründet, anerkennt nur Taufe und Abendmahl als Sakramente und billigt der weltlichen Obrigkeit ein Reformationsrecht in kirchlichen Angelegenheiten zu, das sie ohne Legitimation durch ein künftiges Konzil wahrnehmen darf und soll.
B. Schneider geht von einem Eigenwert der Gutachten aus und sieht ihre Bedeutung vorwiegend auf territorial- und lokalhistorischem Gebiet. Hierzu werden viele neue Einsichten vermittelt und manche bislang scheinbar feststehenden Forschungsergebnisse korrigiert. Weil es in keinem anderen Territorium des Deutschen Reiches Vergleichbares gibt, haben diese Gutachten zusätzliche Aufmerksamkeit verdient.


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