Bamberger Stadtrecht

HERAUSGEBER: Parigger, Harald
TITEL: Das Bamberger Stadtrecht; (GFG R. X, Bd. 12); 1983. IX u. 260 S., Broschur
GF4102-3 / ISBN: 3-7686-4102-3


 

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Zum Inhalt

Das Werk versucht einen neuen Ansatz zur Edition eines mehrfach überlieferten Stadtrechtstextes, dem als sozial-, rechts- und regionalgeschichtliche Quelle eine besondere Bedeutung zukommt. Den Ursprung hierzu legte 1839 der Heidelberger Jurist Heinrich Zoepfl mit seiner Textausgabe des "alten Bamberger Rechts", die aber weder in textkritischer noch in überlieferungskritischer Hinsicht den Ansprüchen des Benutzers genügte.
Das Bamberger Stadtrecht gliedert sich in 50 Titel und 406 Paragraphen (z.B.: I. Von dem gericht zu besetzen; IX. Von schulden, purgschafft vnd leystung wegen; XIII. Von schidung wegen; XVI. Von den rechten, die erblich gut czu Bamberg, in der stat vnd in der marck antreffen vnd haben, die tzinßehafft seine vnd die heißen staterbe vnd die nach der stat recht vnd gewohnheit hingelassen oder vererbt oder verkaufft sein oder sust also herprocht seine; XXXI. Von auffheben, trinkmäß, öl mase, getreidemaz, saltzmaß, das getzeichnet ist, oder gewichte vnd wage; XXXVII. Von der hantwercke recht vnd gewöhnheit; XLV. Von knechtlonen vnd meydlonen; . . .)
Im Anhang sind die gereimte Vorrede, Diensteide städtisch-bischöflicher Amtsträger sowie Verfahrensvorschriften für den Schuldprozeß enthalten, ferner eine Konkordanz der neuen und der Zoepfl'schen Ausgabe, ein Verzeichnis der erklärten Wörter und Ausdrücke sowie ein Quellen- und Literaturverzeichnis und ein umfangreiches Wortregister.


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