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Markgraftümer

AUTOR: Müller, Uwe
TITEL: Die ständische Vertretung in den fränkischen Markgraftümern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts; (Schriften des Zentralinstituts für Regionalforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg, Bd. 24); 1984. XI u. 351 S., Broschur
ISBN: 3-7686-9079-2



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Z U M   I N H A L T 

Das Thema der ständischen Vertretung in den fränkischen Markgraftümern wurde auf Anstoß von Prof. Dr. Ernst Schubert (Erlangen, Konstanz) von Uwe Müller bearbeitet und im Wintersemester 1983/84 von der Philosophischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg als Dissertation angenommen.
Aus dem Inhalt: I. Einleitung. - Anmerkungen zur Ständegeschichtsschreibung. - II. Archivalisch belegte Landtage 1501-1542. - III. Der Ausschuß. - Untersuchungen zum Verhältnis von Markgraf und Landständen (Ständischer Ausschuß und fürstliche Einflußnahme. - Historischer Abriß. - Personelle Analyse). - IV. Der Landtag des Jahres 1539 zu Ansbach (Vorbereitung und äußerer Rahmen des Landtages. - Die Landtagsverhandlungen. - Steuereinnahme und Schuldentilgung 1539-1548). - V. Die Finanzierung der fränkischen Markgraftümer (Einleitung: Markgräfliche Finanzen und ständische Vertretung. - Wissenschaft der Schulden. - Der Herrschaft Einnahmen und Ausgaben. - Zusammenschau: Ein Versuch über den Zeitraum 1515-1538. - Schlußbetrachtung: "Finanzstaat" Brandenburg-Ansbach-Kulmbach).
Im Januar 1534 wird in den fränkischen Markgraftümern erstmalig ein periodisch tagender Ausschuß eingesetzt, in dem ständische Vertreter neben fürstlichen Beamten mitarbeiten. Eine erarbeitete Ungeldordnung sieht als Instrument ständischer Rechnungskontrolle die jeweils halbjährlich abzuhaltenden Rechnungstage vor. - Die von Uwe Müller angestellten Betrachtungen zur Struktur und Entwicklung der landesherrlichen Einnahmen und Ausgaben in den fränkischen Markgraftümern zeigen, daß im 16. Jahrhundert "die öffentlichen Finanzen, die Frage der fürstlichen Schuldenregelung und entsprechender Steuerbewilligungen" im Vordergrund des Gemeinwesens standen. Um den rasch zunehmenden Aufgaben und Ausgaben frühneuzeitlicher Landesherrschaft, die aus dem versuchten "Staatsbildungsprozeß" resultieren, die notwendigen Mittel zu beschaffen, wurde nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten vor allem auf die Bewilligung von Sondersteuern durch die Landstände gezielt. Gerade der Betrachtungszeitraum 1515-1538 zeigt, wie entscheidende strukturelle Veränderungen, insbesondere die seit Ende der 20er Jahre einsetzenden Steuerausschreibungen und der wachsende Anteil der daraus geschöpften Einnahmen an den Gesamteinnahmen ihren Ausgang nehmen. Es wird die Tendenz sichtbar, unter bestimmten Bedingungen bewilligte Sondersteuern zu ständigen Steuern zu transformieren. Damit ist der Übergang markiert, der durch den vermehrten Zugriff der Obrigkeit auf die wirtschaftliche Leistungskraft der Untertanen gekennzeichnet ist.



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