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Wappensammlungen

AUTOR: Henning, Eckart
TITEL: Wappensammlungen in öffentlichem und privatem Besitz; Teil 1: Namenregister zur Heroldsbilder-Sammlung von H.H. Reclam im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv in Münster; (Gen.Inf. Bd. 16); 1983. XVIII, 392 S., Broschur
ISBN: 3-7686-8033-9


 


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Z U M   I N H A L T 

Dieses Namenregister soll die auf vierzehn Kästen verteilten, mehr als 32500 Karteikarten der Wappensammlung von Hans Heinrich Reclam erschließen und zugleich ihrem 1979 in Osnabrück verstorbenen Urheber, der im Erscheinungsjahr 75 geworden wäre, ein "Denkmal" setzen. Daß sie darüber hinaus nun der überregionalen Benutzung zugeführt werden kann, war nur durch die zwei Jahre dauernde mühevolle Arbeit seiner Witwe Ingeborg und seines ältesten Sohnes Hartmut möglich, die auf Anregung des Herausgebers sämtliche auf den nach Bildern geordneten Karteikarten stehenden schätzungsweise 65500 Namen von Familien, Kommunen, Korporationen usw. mit Hilfe eines Computers in die vorliegende alphabetische Ordnung brachten; unerläßliche Unterstützung leistete ihnen dabei Matthias Ellebrecht, der das nötige Computerprogramm erarbeitete und die Daten (= Namen) bis zur druckreifen Vorlage brachte. Mit Hilfe des Registers kann die als Depositum im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster verwahrte Kartei Reclam auch aus der Ferne benutzt, d. h. es können dort Auskünfte bzw. Ablichtungen (gegen Kostenersatz) von dieser heraldischen Formenbank "abgerufen" werden.
Die logische Ordnung der durchnumerierten Kartei nach ihren immer mit Fundstellennachweisen versehenen Bildern blieb dabei selbstverständlich erhalten, sie wurde also nicht alphabetisch umgestellt, damit sie auch weiterhin als Bilderschlüssel für namentlich unbekannte Wappen dienen kann. Daneben ist sie für heraldische Forschungszwecke unerläßlich, d. h. für jeden, der sich mit den Anfängen des Wappenwesens beschäftigt, denn die in ihr enthaltene Anzahl von Heroldsbildern aus der Frühzeit ist besonders groß.
Schließlich kann diese Kartei, die in 71 Obergruppen gegliedert ist, zu einer Kontrolle vor der Registrierung herangezogen werden, um etwa vor der Neuverleihung von Kommunalwappen festzustellen, ob es womöglich ein neu erdachtes Heroldsbild bereits gibt; das ist wichtig, damit der Ausschließlichkeitsgrundsatz nicht verletzt wird. Auch kann die Kartei zur Anregung neuer Entwürfe nichtgegenständlicher Familienwappen dienen, um festzustellen, welche weniger verwendeten Schildteilungen usw. noch zu variieren sind.



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